Wie setzen sich die Kosten für unsere Steuerberatungsleistungen zusammen?

von | 30. September 2024

Eine häufige Frage von Mandanten ist, wie sich die Kosten für einen Steuerberater zusammensetzen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen detaillierten, aber dennoch kompakten Überblick über unsere Preisgestaltung, damit Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) als Grundlage

Unsere Gebühren basieren größtenteils auf der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt fest, wie die Vergütung für verschiedene Dienstleistungen berechnet wird, basierend auf Gegenstandswerten und Zehntelsätzen.

1. Buchführung: Abrechnung nach Gegenstandswert

Die Gebühren für die Buchführung orientieren sich am Gegenstandswert (z.B. Jahresumsatz) und einem Zehntelsatz. Standardmäßig verwenden wir einen Satz von 7/10. Für Heilberufe, die hauptsächlich steuerfreie Umsätze erzielen, wird ein reduzierter Satz von 6/10 angewendet. Der genaue Betrag ergibt sich aus der Tabelle C der StBVV.

Für eine konkretere Einschätzung des monatlichen Buchführungshonorars soll die nachfolgende Tabelle als Extrakt aus der StBVV dienen:

Umsatz / Summe Aufwand steuerfreie Unternehmen übrige Unternehmen
Gegenstandswert bis … Euro (6/10) (7/10)
50.000 und darunter              78,00              91,00
100.000            106,20            123,90
200.000            155,40            181,30
300.000            203,40            237,30
400.000            249,60            291,20
500.000            289,80            338,10
1.000.000            493,80            576,10
1.200.000            575,40            671,30
1.400.000            657,00            766,50
1.600.000            738,60            861,70
1.800.000            820,20            956,90
2.000.000            901,80        1.052,10

2. Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung kostet bei uns 18 Euro pro Monat und Mitarbeiter. Hinzu können zusätzliche Pauschalen kommen, z.B. für die Übermittlung von Bescheinigungen an Behörden oder Krankenkassen.

3. Jahresabschluss

Die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses in Form einer Bilanz richten sich nach dem Mittelwert zwischen der berichtigten Bilanzsumme und der Jahresleistung des Unternehmens. Hierbei verwenden wir i.d.R. einen Zehntelsatz 25 Zehnteln gemäß Tabelle B der StBVV.

Die Jahresabschlusskosten für eine Einnahme-Überschussrechnung ermitteln sich nach dem jeweils höheren Betrag, der sich aus der Summe der Betriebseinnahmen oder der Summe der Betriebsausgaben ergibt. Hierauf wird ein Zehntelsatz von 20 Zehnteln angewendet.

Die nachfolgende Tabelle als Extrakt aus der StBVV soll helfen die Jahresabschlussgebühren einzuordnen:

Bilanzsumme/Jahresleistung

oder

Summe Betriebseinnahmen bzw. Summe Betriebsausgaben

20/10 25/10
Gegenstandswert bis … Euro
                               100.000,00            696,00            870,00
                               200.000,00        1.034,00        1.292,50
                               300.000,00        1.210,00        1.512,50
                           1.000.000,00        2.124,00        2.655,00
                           1.500.000,00        2.498,00        3.122,50
                           2.000.000,00        2.910,00        3.637,50
                           3.000.000,00        3.390,00        4.237,50
                           5.000.000,00        4.392,00        5.490,00
                         10.000.000,00        5.966,00        7.457,50

4. Steuererklärungen

Die Erstellung von Steuererklärungen erfolgt ebenfalls nach der StBVV, basierend auf dem Gegenstandswert und einem entsprechenden Zehntelsatz. Die genauen Kosten hängen von der Art der Steuererklärung ab und variieren für jede Steuerart aufgrund der unterschiedlich zu berechnenden Gegenstandswerte.

5. Beratungsleistungen

Für zusätzliche Beratungsleistungen, die über die Standardaufgaben hinausgehen, berechnen wir nach Zeitaufwand:

  • Steuerberater*in: 150 Euro pro Stunde
  • Mitarbeiter*in: 90 Euro pro Stunde

Abgerechnet wird in geleisteten Viertelstunden, um die Kosten genau nach dem tatsächlichen Aufwand zu berechnen.

Fazit: Transparente Preisgestaltung für individuelle Beratung

Da jede steuerliche Situation einzigartig ist, lassen sich die Kosten im Einzelfall nicht immer pauschal festlegen. Wir bieten Ihnen jedoch die Möglichkeit, Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre speziellen Bedürfnisse zu erstellen. Dies ermöglicht Ihnen von Anfang an eine klare Einschätzung der anfallenden Kosten, ohne Überraschungen zu erleben.

Dieser Blog-Beitrag gibt keine Gewähr für tatsächlich anfallende Kosten für unsere Dienstleistungen, sondern soll es ermöglichen, die Honorare für unserer Leistungen abschätzen zu können.

Kontaktieren Sie uns gerne, um ein individuelles Angebot zu erhalten und mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.