Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer – Wichtige Informationen für Unternehmen

von | 18. Juni 2025

Seit November 2024 erhalten alle wirtschaftlich Tätigen eine neue, automatisiert zugeteilte Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Diese wird im Hintergrund vollständig elektronisch vergeben – ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Was bedeutet das für Sie?

Die W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren und ist ein entscheidender Schritt hin zur Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung. Langfristig soll die W-IdNr. auch behördenübergreifend genutzt werden und als Teil des sog. „Once-Only-Prinzips“ eine reibungslose Kommunikation zwischen verschiedenen Behörden ermöglichen.

Übergangsregelungen und Vorteile

Für Sie entsteht durch die Einführung der W-IdNr. kein Nachteil – unabhängig davon, wann Sie die Nummer zugeteilt bekommen. Es gibt großzügige Übergangsregelungen, die sicherstellen, dass Sie sich nicht um die Vergabe kümmern müssen. Bei Unternehmen, denen bereits eine USt-IdNr. vor dem 30. November 2024 zugewiesen wurde, ist die neue W-IdNr. mit der bisherigen USt-IdNr. identisch. Eine gesonderte Mitteilung zur W-IdNr. erfolgt daher nicht.

Die Steuernummer bleibt weiterhin in ihrer Funktion bestehen und ist vorerst bis zum 31. Dezember 2026 auf den steuerlichen Vordrucken der Landesfinanzbehörden zu verwenden.

Wichtig zu wissen:

  • Steuernummer und USt-IdNr. bleiben bestehen: Neben der neuen W-IdNr. behalten die Steuernummer und die USt-IdNr. ihre Gültigkeit
  • Keine Mitteilung der W-IdNr.: Wenn Ihnen bereits eine USt-IdNr. zugeteilt wurde, wird Ihre W-IdNr. nicht gesondert mitgeteilt, da sie in der Struktur identisch ist.

    Die W-IdNr. stellt einen bedeutenden Meilenstein für eine einheitliche und effiziente Steuer- und Verwaltungsstruktur dar und wird Ihre Kommunikation mit den Behörden künftig vereinfachen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern:
    Wirtschafts-Identifikationsnummer – BZSt

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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